Die Anzahl der Hilfebedürftigen, die eine Erwerbstätigkeit ausführen und gleichzeitig Geldleistungen erhalten, ist angestiegen. Dabei handelt es sich aber keineswegs nur um geringfügig Beschäftigte oder Zuverdiener/innen, sondern ebenso um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Die Bundesagentur für Arbeit hat im März 2006 erstmals Daten über die Anrechnung von Einkommen bei Empfänger/inne/n von Arbeitslosengeld II (für den Stand September 2005) veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Grundsicherung für Erwerbsfähige keineswegs nur von Arbeitslosen oder Nichterwerbstätigen in Anspruch genommen wird. Vielmehr sind sogar 1,3 vH der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, 2,4 vH der sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten und 8,3 vH der Minijobber aufgrund ihres geringen Erwerbseinkommens auf aufstockende Hilfeleistungen angewiesen. Für rund 900.000 erwerbstätige Personen reichen Erwerbseinkommen und arbeitsmarktunabhängigen Transfers (z. B. Kindergeld und Unterhaltsleistungen)nicht aus, um das Existenzminimum der Bedarfsgemeinschaft zu sichern.
In Ostdeutschland, wo das Entgeltniveau immer noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt, ist der Überschneidungsbereich zwischen Erwerbstätigkeit und Grundsicherung deutlich größer als in Westdeutschland - obwohl im Berichtszeitraum der Regelsatz in Ostdeutschland niedriger als in Westdeutschland ist.
Alexandra Wagner