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Neues auf dieser Seite

der Monitor Arbeitsmarktpolitk WAR die Website, das Informationsportal, das ExpertInnennetzwerk zur Reform des Arbeitsmarkts.
Mit Ende der Laufzeit des Projekts und nach Vorlage des Endberichts im Januar 2010 stellen wir die Information, Begleitung und Berichterstattung zur arbeitsmarktpoltischen Gesetzgebnung und der Evaluation der Arbeitsmarktpolitik nunmehr an dieser Stelle ein. Als vorerst letzten Beitrag auf dieser Website werden wir den Endbericht des Projekts Anfang Februar 2010 einstellen.
Das Projektteam  - Alexandra Wagner, Peter Bartelheimer  und Volker Baethge-Kinsky - bedankt sich bei allen, die durch aktive Teilnahme an Projektveranstaltungen, intensive Nutzung dieses Portals oder durch Zusendung von Informationen und Kritik zum Gelingen dieses Transferprojekts beigetragen haben.

 

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Durch insgesamt weitgehend kostenneutrale Veränderungen bei den vorgelagerten Transfers - insbesondere Wohnge... mehr...

Am 12. März 2009 veranstaltete die Arbeitnehmerkammer Bremen unter dem Titel "Vier Jahre Hartz IV: Praxis und... mehr...

Arbeit bringt mehr als Hartz IV

ALG II verstößt nicht gegen das Lohnabstandsgebot. Selbst eine vierköpfige Familie kommt mit einem Nettoarbeitseinkommen von etwas mehr als 1.000 Euro über ALG-II-Niveau.

Für die mit 58 Prozent größte Gruppe unter den Bedarfsgemeinschaften gilt: Alleinlebende Langzeitarbeitslose stünden bereits mit einem Nettoeinkommen von weniger als 700 Euro besser da als mit ALG II. Aber auch bei Familien sind die Geldleistungen der Arbeitsagenturen nicht so hoch, dass es vorteilhaft wäre, einen angebotenen Job auszuschlagen. Beispiel: Ein verheirateter Langzeitarbeitsloser, dessen nicht erwerbstätige Ehefrau und zwei Kinder. Unterstellt man durchschnittliche Miet- und Heizkosten für Westdeutschland, ergibt sich insgesamt ein maximaler Bedarfssatz von 1.597 Euro. Daraus lässt sich aber nicht schließen, dass der Familienvater mehr als 1.597 Euro netto verdienen müsste, um über ALG-II-Niveau zu kommen, so die WSI-Forscher. Denn auch Erwerbstätige bekommen Familienleistungen:
Nimmt der Vater einen Job an, hat er grundsätzlich Anspruch auf 154 Euro Kindergeld pro Kind und, wenn das Arbeitseinkommen entsprechend niedrig ist, den Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern von jeweils 140 Euro. Zusammen macht das 588 Euro. Folge: Die vierköpfige Familie hat bereits dann mehr zum Leben, wenn das Nettoarbeitseinkommen über 1.009 Euro liegt. Dieses Einkommen muss außerdem nicht einer allein erwirtschaften: Würde die Ehefrau auch nur eine geringfügige Beschäftigung finden, müsste der Mann nicht einmal 1.000 Euro netto verdienen.

Tatsächlich beziehen viele Bedarfsgemeinschaften keineswegs die Höchstsätze der Grundsicherung. An vierköpfige Familien zahlte die Arbeitsagentur im Juli 2005 durchschnittlich 919 Euro aus - also deutlich weniger als den Maximalanspruch von knapp 1.600 Euro. Hauptgrund: Viele Bedarfsgemeinschaften leben nicht ausschließlich vom Staat, sondern haben zumindest geringe Erwerbseinkommen.

Eine dramatische Kostensteigerung durch die Hartz-IV-Reform im Vergleich zur alten Regelung sieht das WSI nicht: Die Gesamtausgaben für die Grundsicherung waren laut Bundesregierung 2005 nur um zwei Prozent höher, als sie mit Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gewesen wären.

Aus Böckler Impuls 11/2006

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