Im Rahmen dieses Schwerpunktthemas geht es um die Annäherung an die Frage, was unter den Bedingungen eines radikal veränderten rechtlichen Rahmens ("Aktivierung") und eines weitgehend neuen bzw. modernisierten Settings an Arbeitsmarktinstitutionen und deren Arbeitsweisen eigentlich noch gute Beratung, Vermittlung und Betreuung Arbeitsuchender ist oder sein kann.
Mit der Frage nach der Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen als einem rechtskreisübergreifenden fachlichen Problem sucht der Monitor den Fokus auf die bedarfs- wie bedürfnisgerechte Ausgestaltung der Leistungsprozesse zu legen.