Seit Mitte der 80er und insbesondere seit den rechtlichen Lockerungen im Rahmen der Hartz-Gesetze gewinnt befristete Beschäftigung zunehmend an Bedeutung. Dem gestiegenen Flexibilisierungspielraum für die Unternehmen und den scheinbar verbesserten Integrationschancen für klassische Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt stehen dabei ernstzunehmende Gefährdungen wie Dauerbefristung oder ein erhöhtes Arbeitslosigkeitsrisiko gegenüber.
Der Beitrag von Giesecke und Groß in den WSI-Mitteilungen 5/2006 untersucht in diesem Zusammenhang die Auswirkung von Befristung auf den individuellen Karriereverlauf von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft. Im Gegensatz zu vergleichbaren jüngeren Studien (Vogel 2002 oder Hagen/Boockmann 2006) werden die Konsequenzen für die Entlohnung oder die persönliche (Un-) Zufriedenheit der Arbeitnehmer nicht thematisiert.
Den Ergebnissen zufolge gelang dem Großteil der befristet Beschäftigten innerhalb von drei Jahren der Aufstieg in unbefristete Beschäftigung. Das gilt auch für vormals Arbeitslose. In der sektoralen Analyse ergeben sich vergleichsweise hohe Befristungsquoten für Großbetriebe in der Privatwirtschaft und den gesamten öffentlichen Dienst, dessen Angestellte zudem von einem besonders hohen Wiederbefristungsrisiko betroffen sind. Berufsspezifisch ausgebildete Arbeitnehmer mittleren Alters in der Privatwirtschaft sind davor am besten geschützt. Mit zunehmendem Alter, was leider nicht von Berufserfahrung differenziert wird, erhöht sich allerdings sowohl das Wiederbefristungs- als auch das Arbeitslosigkeitsrisiko. Dringender politischer Handlungsbedarf ergibt sich aus der in allen Sektoren, Alters- und Bildungsgruppen höheren Frauen-Befristungsquote. Weiterhin problematisch ist, dass vor allem niedrig Qualifizierte stark von einem Übergang in die Arbeitslosigkeit betroffen sind.
Insgesamt ergeben sich klare Nachteile für Arbeitnehmer - ihre Verhandlungsmacht sinkt und die Konzessionsbereitschaft muss erhöht werden. Für Arbeitslose und Arbeitgeber ergeben sich dagegen Vorteile durch mehr Flexibilisierung - Unternehmen können sparen und sich besser anpassen, während Arbeitslose verbesserte (Re-)Integrationschancen auf den ersten Arbeitsmarkt besitzen. Im Rahmen weiterer Flexibilisierungsmaßnahmen ist allerdings zu befürchten, dass die Segmentierung des Arbeitsmarktes und damit einhergehend die individuelle Stigmatisierung der befristet Beschäftigten noch weiter vorangetrieben wird: Einseitiges Abwälzen von Sparmaßnahmen auf die befristet Beschäftigten und die ungleiche Verteilung von Entfristungschancen können nach wie vor zum systematischen Ausschluss insbesondere von niedrig Qualifizierten und Älteren führen. Dies schafft langfristig ein Heer an prekär Versicherten und verschärft damit letztendlich die soziale Ungleichheit.
Martin Tröster
Zum Weiterlesen:
Johannes Giesecke, Martin Groß: Befristete Beschäftigung; in WSI-Mitteilungen 5/2006