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Neues auf dieser Seite

der Monitor Arbeitsmarktpolitk WAR die Website, das Informationsportal, das ExpertInnennetzwerk zur Reform des Arbeitsmarkts.
Mit Ende der Laufzeit des Projekts und nach Vorlage des Endberichts im Januar 2010 stellen wir die Information, Begleitung und Berichterstattung zur arbeitsmarktpoltischen Gesetzgebnung und der Evaluation der Arbeitsmarktpolitik nunmehr an dieser Stelle ein. Als vorerst letzten Beitrag auf dieser Website werden wir den Endbericht des Projekts Anfang Februar 2010 einstellen.
Das Projektteam  - Alexandra Wagner, Peter Bartelheimer  und Volker Baethge-Kinsky - bedankt sich bei allen, die durch aktive Teilnahme an Projektveranstaltungen, intensive Nutzung dieses Portals oder durch Zusendung von Informationen und Kritik zum Gelingen dieses Transferprojekts beigetragen haben.

 

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Durch insgesamt weitgehend kostenneutrale Veränderungen bei den vorgelagerten Transfers - insbesondere Wohnge... mehr...

Am 12. März 2009 veranstaltete die Arbeitnehmerkammer Bremen unter dem Titel "Vier Jahre Hartz IV: Praxis und... mehr...

Den Arbeitsmarktreformen fehlt ein normativ-politischer Bezugspunkt

Die Evaluierung der Hartz-Gesetze I-III ist nun abgeschlossen, die Freigabe der offiziellen Evaluierungsberichte wird noch im Herbst 2006 erwartet. Einzelne Instrumente wurden bereits zurückgenommen, die neue Grundsicherung für Erwerbslose weiter verändert. Was den Reformen vor allem fehlt, dies wird immer deutlicher, ist ein politisch-normativer Bezugspunkt der - jenseits der Kostendiskussion - der Bewertung der Reformen und Ausgestaltung zukünftiger arbeitsmarktpolitischer Projekte dienen kann. Solch ein Bezugspunkt könnte das Konzept der Sozialstaatsbürgerschaft (social citizenship) sein, das die politische und soziale Teilhabe sowie die Akzeptanz und die Zustimmung zum Sozialstaat zu zentralen Kriterien erhebt.

"Durch die Hartz-Reformen wurden in der Hoffnung auf Beschäftigungseffekte die Abkehr von einem relativ generösen Sozialstaat vollzogen und aktivierende Instrumente ausgebaut. Die größte arbeitsmarktpolitische Reform seit dem Arbeitsförderungsgesetz 1969 zeigt bislang kaum Wirkungen, vielmehr wird deutlich, dass das im Gesetz formulierte Ziel, alle Arbeitsuchenden gleichermaßen zu fördern und zu fordern, nicht eingelöst wird. Damit verschiebt sich die Balance zwischen Marktanforderungen und wohlfahrtsstaatlichem Gleichheitsanspruch weiter zu ungunsten der BürgerInnen. In dreifacher Hinsicht wird der Handlungsspielraum der BürgerInnen reduziert:
- die Erwerbstätigkeit verliert zunehmend ihre Sicherungsfunktion,
- die Reform der Arbeitslosenversicherung senkt das Niveau der materiellen Sicherung bei Arbeitslosigkeit erheblich ab
- den BürgerInnen werden größere Gegenleistungen abverlangt, die die Spielräume für individuelles und selbstbestimmtes Handeln weiter schrumpfen lassen.
Bewertet man die Reformen anhand des Konzeptes der sozialen Staatsbürgerschaft (social citizenship) und fokussiert die politisch-normative Perspektive, so wird deutlich, dass die Hartz-Reformen eine grundlegende Veränderung des sozialbürgerschaftlichen Status' entfalten, indem sie die Bedingungen für eine ökonomische, soziale und politische Teilhabe der BürgerInnen verändern. Nach einer kurzen Vorstellung des Konzeptes der Sozialstaatsbürgerschaft werden die institutionellen Veränderungen in den drei genannten Handlungsfeldern analysiert und auf deren Basis Schlussfolgerungen für die Gesamtbewertung der Reform abgeleitet.