Mit den Hartz-Reformen waren große Erwartungen verknüpft. Ein neues Arrangement von Anreizen, Sanktionen, neuen Instrumenten sowie flexiblen Formen der Beschäftigung sollte die Lage am Arbeitsmarkt maßgeblich verbessern.
Mittlerweile ist Ernüchterung eingetreten. Die Reformpakete haben den erhofften Aufschwung am Arbeitsmarkt nicht in Gang setzen können. Hartnäckig dauern die Strukturprobleme, vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit, weiter an. Auch die groß angelegte Begleitforschung kann kaum mit Erfolgsmeldungen aufwarten. Die Kosten der Arbeitslosigkeit verharren auf hohem Niveau, geändert hat sich lediglich die Verteilung zwischen dem steuer- und dem beitragsfinanzierten Anteil. Damit nicht genug: Die Hartz-Gesetze werfen neue Probleme auf. Die breit angelegte Förderung atypischer Beschäftigungsverhältnisse untergräbt die Einnahmesituation der Sozialversicherungen. Kaum weniger gravierend dürften die langfristigen Folgen für den Arbeitsmarkt durch den Rückbau öffentlich geförderter Weiterbildung zugunsten vermehrter Eigenverantwortung wiegen.
Bevor einige Aspekte der Hartz-Reformen bilanzierend bewertet werden, skizziert der Beitrag von Hartmut Seifert zunächst die Grundzüge der Hartz-Reformen. Anschließend diskutiert er die Aufspaltung in zwei Regelkreise, erörtert die Frage nach den Beschäftigungswirkungen und verweist auf Folgeprobleme der Hartz-Reformen.
Die Endberichte der Evaluationsforschung zu den Hartz-Gesetzen stehen zwar noch aus. Die beschäftigungspolitisch eher magere Zwischenbilanz dürften sie aber kaum grundsätzlich umkehren können. Die ursprünglichen Erwartungen, mit dem groß angelegten Reformwerk die Dauermisere am Arbeitsmarkt lindern zu können, haben sich nicht erfüllt. Die Aufspaltung der arbeitsmarktpolitischen Kompetenzen in zwei Regelkreise haben die relativen Reintegrationschancen von Langzeitarbeitslosen nicht verbessert. Neue Probleme wirft vor allem die Förderung atypischer Beschäftigungsverhältnisse, Minijobs und Leiharbeit, auf. Sie erhöhen die Flexibilität am Arbeitsmarkt, ohne die Arbeitslosigkeit spürbar zu entlasten und ohne die geminderte soziale Sicherung an anderer Stelle zu kompensieren. Sie gefährden die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme und den Erhalt und Ausbau des gesellschaftlichen Humankapitalstocks. Dieser Effekt wiegt umso schwerer, da zugleich auch die öffentliche Weiterbildungsförderung eingeschränkt wurde.
Vor diesem Hintergrund besteht keinerlei Anlass, die Subventionierung atypischer Beschäftigung fortzusetzen. Gleichzeitig stellt sich die Notwendigkeit, die Systeme der sozialen Sicherung den sich ändernden Strukturen der Erwerbsformen anzupassen und den Gedanken der Grundsicherung vor allem in der Rentenversicherung zu stärken. Um die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes langfristig zu sichern ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung zu revitalisieren und mit speziellem Zuschnitt auch auf Langzeitarbeitslose auszudehnen.
Hartmut Seifert: Die Hartz-Gesetze - Enttäuschte Hoffnungen und neue Probleme