Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige wurde erst im laufenden Jahr eingeführt und vier Monate später eingeschränkt. Die Neuregelung enthält positive Effekte für die Absicherung von geförderten Existenzgründungen, bleibt jedoch hinter sozial- und ordnungspolitischen Zielen einer Selbständigenversicherung zurück.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist eine echte Innovation, die angesichts veränderter Arbeitswelten und Erwerbsbiographien einen realen Schutzbedarf bedient. Anlass für die freiwillige Weiterversicherung war die Einführung des Existenzgründungszuschusses (Ich-AG) und mit ihr die Erkenntnis, dass die soziale Lage und die Risikostruktur von heutigen GründerInnen aus Arbeitslosigkeit nicht mehr dem traditionellen Bild von Selbständigkeit entspricht. Die wachsende Zahl von Selbständigen mit niedrigen Einkommen, die Höhe Dynamik bei Geschäftsaufnahme und -aufgabe und die wachsende Zahl von Selbständigen ohne Beschäftigte zeigen einen Schutzbedarf, der dem abhängig Beschäftigter vergleichbar ist.
Die konkrete Ausgestaltung und besonders die gezielte Beschränkung auf Neugründungen enttäuschen die geweckte Erwartung einer umfassenden Absicherung. Seit Februar 2006 können sich alle Selbständigen versichern, die im direkten Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder an ihren Arbeitslosengeld- / Arbeitslosenhilfebezug eine selbständige Tätigkeit mit über 15 Wochenstunden aufgenommen haben. Zum 1. Juni 2006 korrigierte der Gesetzgeber die Regelung für 'Altfälle' so, dass nur noch Gründungen nach dem 1. Januar 2004 in Frage kommen.
Das erzielte Sicherungsniveau ist gut, allerdings wirft die Finanzierung Gerechtigkeitsfragen auf, weil die Beitragsäquivalenz zu Gunsten der Selbständigen aufgegeben wird. Daraus ergibt sich ein finanzielles Risiko für die Arbeitslosenversicherung und eine schwer begründbare Subventionierung von Selbständigen durch die Bundesagentur und damit vor allem durch abhängig Beschäftigte.
Der internationale Vergleich zeigt: Es ist möglich, ein relativ hohes, umfassendes Schutzniveau für Selbständige in freiwilligen Systemen zu garantieren, ohne zu Lasten der abhängig Beschäftigten umzuverteilen. Positive Beispiele sind die Arbeitslosenversicherungen in Dänemark und Schweden.
Till Müller-Schoell
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