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Neues auf dieser Seite

der Monitor Arbeitsmarktpolitk WAR die Website, das Informationsportal, das ExpertInnennetzwerk zur Reform des Arbeitsmarkts.
Mit Ende der Laufzeit des Projekts und nach Vorlage des Endberichts im Januar 2010 stellen wir die Information, Begleitung und Berichterstattung zur arbeitsmarktpoltischen Gesetzgebnung und der Evaluation der Arbeitsmarktpolitik nunmehr an dieser Stelle ein. Als vorerst letzten Beitrag auf dieser Website werden wir den Endbericht des Projekts Anfang Februar 2010 einstellen.
Das Projektteam  - Alexandra Wagner, Peter Bartelheimer  und Volker Baethge-Kinsky - bedankt sich bei allen, die durch aktive Teilnahme an Projektveranstaltungen, intensive Nutzung dieses Portals oder durch Zusendung von Informationen und Kritik zum Gelingen dieses Transferprojekts beigetragen haben.

 

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Durch insgesamt weitgehend kostenneutrale Veränderungen bei den vorgelagerten Transfers - insbesondere Wohnge... mehr...

Am 12. März 2009 veranstaltete die Arbeitnehmerkammer Bremen unter dem Titel "Vier Jahre Hartz IV: Praxis und... mehr...

Vermittlung in den Arbeitsmarkt - Sind nur die Besten gut genug?

Die Vermittlungsstrategie der Bundesagentur steht ebenso wie die Vermittlungspraxis der ARGEN und Kommunen auf dem Prüfstand. Der Ombudsrat (2006) und der Bundesrechnungshof (2006) haben die Vermittlungsleistungen bewertet und Vorschläge zur Verbesserung der gängigen Praxis unterbreitet.

Die von einer betriebswirtschaflichen Versicherungslogik bestimmte Vermittlungspolitik der Bundesagentur orientiert sich an den Grundprinzipien Passgenauigkeit (der angebotenen Maßnahme), Erfolgssicherheit (Ausschluss anderer Faktoren, z.B. mangelnde Motivation) und Wirkung (zügige Integration) und differenziert zwischen vier Kundengruppen: Marktkunden, Beratungskunden aktivieren, Beratungskunden fördern und Betreuungskunden. Über Handlungsprogramme werden diesen in sehr unterschiedlichem Maße Beratung und die potentiell anzusetzenden Maßnahmen der aktivierenden Arbeitsförderung zugänglich gemacht. Diese Differenzierung führt zur Segmentierung  - mit einschneidenden Konsequenzen für Ansprüche auf Leistungen. Arbeitslose, die von der Agentur beim so genannten Profiling innerhalb der Zeitdauer der Zugehörigkeit zum SGB III-System als kaum bzw. schwer vermittelbar eingestuft werden, haben häufig keinen Zugang zu einer weitergehenden Beratung oder einem Maßnahmeneinsatz. Die massenhafte Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten hat wenig beschäftigungsfördernde Wirkungen. Häufig erfüllen Arbeitsgelegenheiten die Fördervoraussetzungen nicht und die Qualitätsmerkmale der Vermittlung werden nicht eingehalten - so ein zentrales Fazit des Bundesrechnungshofs und des Ombudsrats. Zur Verbesserung der Vermittlungspraxis schlägt der Ombudsrat eine parallel zur Bundesagentur gestaltete Struktur der Arbeitsgemeinschaften und Kommunen mit eigenem Controlling, eigener Infrastruktur und eigener Steuerung vor. Diese wird allerdings immer dann die Trennung in zwei Regelkreise verstärken, wenn keine klaren Kriterien der Leistungsgewährung und des Controllings entwickelt werden.


Zum Weiterlesen:

Judith Aust (2006): Vermittlung in den Arbeitsmarkt - Sind nur die Besten gut genug?