Längsschnittanalysen des Hilfebezugs nach SGB II zeigen, dass es eine gewisse Dynamik im Hilfebezug gibt, woran aber nur ein kleinerer Teil der Hilfebeziehenden teil hat. Hinzu kommt, dass die Hilfebedürftigkeit in vielen Fällen nur zeitweilig überwunden wird, die betreffenden Personen folglich nach kurzer Zeit erneut Grundsicherungsleistungen beziehen.
Für die Mehrheit der Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II ist die Lebenslage durch lang- oder zumindest längerfristige Abhängigkeit vom Hilfebezug gekennzeichnet. Die Analyse der Zu- und Abgänge und die Längsschnittanalysen durch die BA und das IAB zeigen, dass es eine gewisse Dynamik im Hilfebezug gibt, diese aber nur einen kleineren Teil der Hilfebeziehenden betrifft.
Im Jahr 2005 erhielten jahresdurchschnittlich 3,72 Mio. Bedarfsge-meinschaften mit insgesamt 4,98 Mio. erwerbsfähigen und 1,77 Mio. nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Leistungen nach SGB II. Die dynamische Betrachtung zeigt, dass die Zahl der Haushalte, die zumindest vorübergehend Leistungen des SGB II in Anspruch nehmen mussten, mit 5,08 Mio. Haushalte und 8,78 Mio. Personen weitaus höher ist.
2,46 Mio Bedarfsgemeinschaften oder 74 vH des jahresdurchschnitt-lichen Bestands waren das ganze Jahr über - also ununterbrochen von Januar bis Dezember 2005 - hilfebedürftig. Nur 0,52 Mio. Bedarfsgemeinschaften, die im Januar 2005 Leistungen nach dem SGB II bezogen, konnten bis zum Jahresende 2005 die Hilfebedürf-tigkeit durch die Erzielung anderer Einkommen überwinden.
Hinzu kommt, dass die Hilfebedürftigkeit in vielen Fällen nur zeit-weilig überwunden werden konnte, die betreffenden Personen folglich nach kurzer Zeit wieder Grundsicherungsleistungen beziehen mussten. Im Durchschnitt wurden 18 vH der Abgänge von Bedarfs-gemeinschaften drei Monate später wieder als Leistungsfall gezählt, und 24 vH der Abgänge von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wurden drei Monate später wieder als Leistungsempfänger/innen erfasst.
Die Chance zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit ist bei den ab Februar 2005 zugegangenen Bedarfsgemeinschaften etwa um das Eineinhalbfache größer als für diejenigen, die bereits im Januar 2005 - unmittelbar nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe - SGB II-Leistungen erhielten.
Die niedrigsten Abgangsraten weisen Alleinerziehende und Paare mit drei und mehr Kindern auf, während bei Singles und vor allem bei Paaren ohne Kinder die Wahrscheinlichkeit, von SGB II-Leistungen unabhängig zu werden, etwas höher ist.