Mit dem Modell "Bürgerarbeit" soll allen Arbeitslosen eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung im gemeinnützigen Bereich angeboten werden. Gleichzeitig sollen die Statistik bereinigt und Schwarzarbeit reduziert werden. Der Beitrag stellt das Konzept vor und formuliert kritische Fragen.
Das gemeinsam vom Land Sachsen-Anhalt und der Bundesagentur für Arbeit entwickelte Modell "Bürgerarbeit" wird derzeit an mehre-ren Standorten erprobt. Kern ist das Angebot von Arbeitsplätzen im gemeinnützigen Bereich an alle arbeitslosen Personen, die nicht in reguläre Arbeit vermittelt oder in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zugewiesen werden (können). Auf diese Weise sollen Arbeiten erledigt werden, für die in den hochverschuldeten Gemeinden bisher das Geld fehlte. Außerdem wird in der Bürgerarbeit ein Instrument gesehen, die Arbeitslosenstatistik zu bereinigen und Schwarzarbeit zu reduzieren.
Die Tätigkeit wird mit pauschalen Bruttoentgelten zwischen 675 und 975 Euro bei einer 30-Stunden-Woche vergütet. Die Beschäftigungs-verhältnisse schließen die Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung - nicht aber in der Arbeitslosen-versicherung - ein. Auf diese Weise sollen Drehtüreffekte verhindert werden.
Was oberflächlich betrachtet als innovative Lösung erscheinen mag, ist jedoch mit erheblichen Problemen behaftet: So stellt sich die Frage, ob es überzeugend ist, mit der wiedergewonnenen Würde der Menschen zu argumentieren, wenn es sich faktisch um verpflichtende Arbeitsangebote handelt. Zweifel sind angezeigt, ob und wie die Bürgerarbeit die Beschäftigungsfähigkeit tatsächlich verbessern und Wege in ungeförderte Beschäftigung weisen kann und soll. Aufgrund der postulierten Kostenneutralität ergeben sich sehr niedrige Entgelte, wodurch das Risiko der Verdrängung regulärer Arbeit steigt.
Das Modellprojekt wird durch das Zentrum für Sozialforschung Halle evaluiert. Man darf auf die Ergebnisse gespannt sein.