Ein Fünftel der erwerbsfähigen Hilfebeziehenden im SGB II ist gleichzeitig erwerbstätig. Die Zahl der gleichzeitig Grundsicherungs-leistungen und Erwerbseinkommen beziehenden Personen nimmt im Zeitverlauf zu. In Ostdeutschland sind mehr als fünf und in West-deutschland knapp zwei Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf Leistungen nach SGB II angewiesen.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellt nicht nur für Erwerbs-lose, sondern auch für erwerbstätige Personen finanzielle Leistun-gen zur Sicherung des Existenzminimums bereit. Immerhin 20 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II verfügen über eigenes Erwerbseinkommen. Rund die Hälfte der erwerbstä-tigen Hilfebeziehenden ist in sozialversicherungspflichtiger Beschäfti-gung tätig.
Im Zeitraum von September 2005 bis Januar 2007 ist die Zahl der erwerbstätigen Leistungsbezieher/innen im SGB II um insgesamt 15 Prozent angestiegen. Der Anstieg war dabei in den Einkommens-klassen über 400 Euro deutlich stärker ausgeprägt als unterhalb dieser Grenze. Dies bedeutet, dass die Grundsicherung für Arbeit-suchende in zunehmendem Maße die Funktion einer Ergänzung zum (nicht geringfügigen) Erwerbseinkommen übernimmt. Dies scheint in Ostdeutschland stärker als in Westdeutschland der Fall zu sein, denn in den ostdeutschen Bundesländern sind die aus Erwerbsein-kommen auf das ALG II anrechenbaren Beträge durchgehend höher als in Westdeutschland, und ein relativ größerer Teil der Leistungs-beziehenden ist in Vollzeit tätig. Anscheinend führt die hohe Er-werbsorientierung in Kombination mit dem niedrigen Lohnniveau in Ostdeutschland zu der überdurchschnittlich hohen Dichte von so-zialversicherungspflichtig beschäftigten ALG II-Empfänger/inne/n.
Wenig kann derzeit über die Ursachen dieser Entwicklungen gesagt werden. Es ist offen, ob steigende Erwerbstätigenzahlen unter den SGB II-Beziehenden Ergebnis der "Aktivierung" der Leistungs-beziehenden, d. h. Folge der Vermittlungstätigkeit im Rahmen des SGB II sind oder sich höhere Erwerbstätigenzahlen unter den SGB II-Beziehenden durch eine stärkere Expansion des Niedriglohn-bereichs ergeben. Es dürfte jedoch anzunehmen sein, dass ein Teil der Hilfebeziehenden durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit die eigene materielle Situation bzw. die der Bedarfsgemeinschaft verbessern möchte, selbst wenn die Hilfebedürftigkeit so nicht überwunden werden kann.
Unabhängig davon, wo die entscheidenden Triebkräfte für diese Entwicklungen verortet werden, stellt sich jedoch die Frage, ob eine Überschneidung von Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug in dem genannten Ausmaß politisch gewollt und gesellschaftlich akzeptabel ist.