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Neues auf dieser Seite

der Monitor Arbeitsmarktpolitk WAR die Website, das Informationsportal, das ExpertInnennetzwerk zur Reform des Arbeitsmarkts.
Mit Ende der Laufzeit des Projekts und nach Vorlage des Endberichts im Januar 2010 stellen wir die Information, Begleitung und Berichterstattung zur arbeitsmarktpoltischen Gesetzgebnung und der Evaluation der Arbeitsmarktpolitik nunmehr an dieser Stelle ein. Als vorerst letzten Beitrag auf dieser Website werden wir den Endbericht des Projekts Anfang Februar 2010 einstellen.
Das Projektteam  - Alexandra Wagner, Peter Bartelheimer  und Volker Baethge-Kinsky - bedankt sich bei allen, die durch aktive Teilnahme an Projektveranstaltungen, intensive Nutzung dieses Portals oder durch Zusendung von Informationen und Kritik zum Gelingen dieses Transferprojekts beigetragen haben.

 

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Durch insgesamt weitgehend kostenneutrale Veränderungen bei den vorgelagerten Transfers - insbesondere Wohnge... mehr...

Am 12. März 2009 veranstaltete die Arbeitnehmerkammer Bremen unter dem Titel "Vier Jahre Hartz IV: Praxis und... mehr...

Organisation der Fallbearbeitung im SGB II

Mit der Einführung der sogenannten "Optionsklausel" in das SGB II verbanden sich erhebliche Hoffnungen auf einen leistungsförderlichen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Trägermodellen  um die beste Form der Organisation der Fallbearbeitung. Der Beitrag greift vorliegende, erste empirische Befunde dazu auf.

Die reale Organisation der Fallbearbeitung im SGB II ist aus mehreren Gründen von Interesse. Zum einen hat der Gesetzgeber sowohl mit der Chiffre "Leistungen aus einer Hand" als auch mit der Figur des "persönlichen Ansprechpartners", der die gesamten Fäden eines Falls in der Hand behält, die Vorstellungen einer hoch integrierten Fallbearbeitung genährt: Der Adressat, so konnte man mutmaßen, würde sich sowohl in materiellen als auch immateriellen Dingen an eine einzige Bezugsperson wenden können und von dieser umfassend beraten und unterstützt werden. Zum anderen hat der Gesetzgeber mit der sogenannten "Experimentierklausel" einen Wettbewerb unterschiedlicher Trägermodelle (ARGEn, zugelassene kommunale Träger, als Ausnahme: Träger mit getrennter Aufgabenwahrnehmung) initiiert. In diesem Wettbewerb, so zumindest die öffentliche Rhetorik, sollten sich die jeweils überlegenen, weil effizienteren  Organisationsmodelle der Fallbearbeitung  herausschälen. Damit locker verbunden war schließlich die Vorstellung eines durch Kundensegmentierung gewährleisteten optimalen Fit zwischen unterschiedlichen Adressatenbedürfnissen und Dienstleistungsangeboten, die sich in differenzierten Formen der Fallbearbeitung (einschließlich der eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Instrumente) äußern würde.
Dieses Bild - so zeigen schon erste explorative Fallstudien - wird der tatsächlichen Praxis kaum gerecht. Auch die hier herangezogenen Ergebnisse repräsentativ angelegter, quantitativer Befragungen der Träger zeigen, dass der "persönliche Ansprechpartner" mit Verantwortung für alle materiellen und immateriellen Leistungen im Fall eher die Ausnahme, denn die Regel ist. Die vom Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) bzw. vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) vorgelegten ersten Befunde weisen zudem darauf hin, dass die überwiegende Zahl der Träger zwar Fallmanagementkunden durch auf diese Klientel spezialisiertes Personal betreuen lässt, dass dieses Organisationsprinzip ("Spezialisierter Fallmanagementansatz") aber eigentlich nur fest in den ARGEn bzw. bei den wenigen Trägern mit getrennter Aufgabenwahnehmung verankert ist. Hingegen verfolgen nach eigener Auskunft immerhin 83% der Optionkommunen den "generalisierten Fallmanagementansatz" d.h. halten eben nicht spezialisiertes Personal für Fallmanagment"kunden" vor.
Offen bleibt nicht nur, ob sich hinter den eben erwähnten Unterschieden jeweils andere "Organisationsphilosophien" verbergen, die ihre Wurzeln in den Traditionen der jeweiligen Instituionen und ihrer Vorläufer haben. Ebenso ist ungeklärt, was an Organisationspraxis durch die Studien letztlich erfasst wurde: Bedeutet etwa die Tatsache, dass man Fallmanagmentkunden nicht durch darauf spezialisiertes Personal betreut, dass  man organisationsintern auf die Unterscheidung von Fallmanagern und Vermittlern verzichtet? Oder heißt dies nur, dass man gar kein besonders qualifziertes Personal für diese Klientel vorhält bzw. besitzt? Oder heißt es gar ganz etwas anderes, nämlich dass man auf eine "Kunden"-Differenzierung ganz verzichtet?
Auf Antworten auf diese und andere Fragen wie beispielsweise nach dem Zusammenhang zwischen der Art der Organisation und der Qualität von Vermittlungs- und Beratungsprozessen im Weiteren Verlauf der Forschung darf man gespannt sein.
Volker Baethge-Kinsky               Michael Reif  

Der vollständige Kommentar als Download